EWP erhöht Strompreise - Preisanpassungen ebenfalls bei Erdgas und Fernwärme

Stadt Potsdam, den 25.10.2012

Zum 01.01.2013 werden mehrere gesetzlich vorgeschriebene Umlagen auf den Strompreis erhöht. Für die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) bedeutet dies, dass sich eine Strompreiserhöhung zum Januar 2013 nicht vermeiden lässt. EWP-Geschäftsführer Wilfried Böhme und Holger Neumann: „Die moderate Erhöhung der EEG-Umlage im vergangenen Jahr konnten wir betriebs-wirtschaftlich auffangen. Für 2013 ist diese jedoch so hoch, dass wir preislich nachsteuern müssen, damit unser Unternehmen wirtschaftlich arbeiten kann. Wir versuchen, Mehrbelastungen für die Verbraucher möglichst gering zu halten. Dies wird jedoch erschwert durch weitere Steigerungen bzw. Neueinführung weiterer Umlagen.“

 

 

Die Umlage nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) erhöht sich um 1,685 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) netto, außerdem steigt die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) um 0,091 Ct/kWh netto. Zudem erhöht sich die Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen um 0,178 Ct/kWh netto. Erstmalig soll eine so genannte „Offshore-Umlage“ zur Förderung von Windparks in der Nordsee in Höhe von 0,250 Ct/kWh netto durch den Gesetzgeber erhoben werden. Insgesamt gibt die EWP die Erhöhungen der vier Umlagen in Höhe von 2,204 Ct/kWh netto an ihre Kunden weiter. Im Bereich der vorgelagerten Netzbetreiber gibt es eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte, die ebenfalls auf die EWP übergewälzt werden, und zu einer Preiserhöhung um 0,250 Ct/kWh netto führen.

 

 

Die Erhöhung der Erzeugungskosten durch einen höheren Bezugspreis für das Kraftwerksgas sowie erstmalig anfallende Kosten für CO2-Emissionsrechte werden durch die EWP nur zur Hälfte (d.h. in Höhe von insgesamt 0,250 Ct/kWh netto) an ihre Kunden weitergegeben.

 

 

Für die EWP-Kunden bedeutet dies in Summe eine Erhöhung der Arbeitspreise in der Grundversorgung und für die Sonderprodukte um einheitlich 2,704 Ct/kWh netto, entspricht 3,218 Ct/kWh brutto, zum 01.01.2013. Der Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis der EWP liegt nunmehr bei 53%, während die durch die Leistung des Unternehmens unmittelbar beeinflussbaren Kostenanteile Erzeugung und Vertrieb bzw. Netzkosten nur noch 23 % bzw. 24% betragen.

 

Auf die typischen Verbräuche umgerechnet ergeben sich für die EWP-Stromkunden folgende zusätzliche jährliche Brutto-Kostenbelastungen bei einem Verbrauch von:

 

1.750 kWh/Jahr (1-Personenhaushalt) + 56,31 €

2.400 kWh/Jahr (2-Personenhaushalt) + 77,23 €

3.500 kWh/Jahr (3-Personenhaushalt) + 112,63 €

4.000 kWh/Jahr (4-Personenhaushalt) + 128,72 €

 

 

Unter den regionalen Stromversorgungsunternehmen in Brandenburg rangiert die EWP im Drittel der preiswertesten Anbieter. Im Verivox-Vergleich mit einem Potsdamer Durchschnittsverbrauch von 1.750 kWh/a nimmt die EWP derzeit einen mittleren Platz ein. Sofern, wie erwartet, auch alle anderen Anbieter ihre Preise um die Erhöhung der Umlagen anpassen werden, würde sich das Ranking der EWP nicht ändern.

 

 

Die EWP-Geschäftsführer betonten: „Wir stehen hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien, wie auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Unser im Mai 2012 vorgestelltes Energiekonzept ,Strategie EWP 2020’ zeigt, welche Anstrengungen wir in dieser Beziehung unternehmen.“ Wilfried Böhme und Holger Neumann mahnten aber auch: „Dennoch würden wir uns bei der Förderung der erneuerbaren Energien mehr Augenmaß von der Politik wünschen. Die EWP ist ein Unternehmen, das schon seit vielen Jahren in starkem Maße umweltschonende Kraft-Wärme-Kopplung auf Erdgasbasis betreibt und damit bereits erhebliche Effekte für die Senkung der CO2-Emissionen in Potsdam erreicht hat. Dennoch werden unsere Kunden finanziell genauso stark belastet wie die Kunden von Energieversorgern mit ungünstigeren Emissionswerten. Außerdem sorgen wir durch unser grundlastfähiges Heizkraftwerk mit dafür, dass eine stabile Stromversorgung, unabhängig von Sonnenschein und Windstärke, gewährleistet ist.“

 

 

Im Gegensatz zu vielen anderen Versorgungsunternehmen hat die EWP die Strompreise seit Anfang 2008 de facto stabil gehalten. Zum 01.02.2009 und zum 01.01.2011 wurden lediglich die Veränderungen der EEG-Umlage und der KWK-Umlage weitergegeben. Anfang 2012 wurden Umlagen und Bezugskostenerhöhungen in Höhe von insgesamt 0,536 Ct/kWh netto durch die EWP betriebswirtschaftlich aufgefangen und nicht an ihre Kunden weitergegeben.

 

 

Auch beim Erdgas und der Fernwärme wird es Anfang des kommenden Jahres Preisanpassungen geben. Ab dem 01.01.2013 werden die Erdgas-Bezugskosten für die EWP um 0,22 Ct/kWh netto steigen. Ein weiterer Anstieg um 0,1 Ct/kWh netto, ist zudem bei den Netzentgelten zu verzeichnen. Die Erdgas-Endverbraucherpreise der EWP steigen somit um 0,32 Ct/kWh netto, das entspricht 0,381 Ct/kWh brutto. Für einen durchschnittlichen Heizgaskunden mit 25.000 kWh/Jahr bedeutet dies eine Brutto-Mehrbelastung um 95,20 € pro Jahr. Im Gaspreisvergleich des Landes Brandenburg liegt die EWP auch nach der Erhöhung im Drittel der besten Anbieter. Seit 2009 hatte die EWP die Erdgaspreise dreimal gesenkt, zuletzt zum 01.02.2010.

 

 

Der Fernwärmearbeitspreis wird zum 01.01.2013 um 0,300 Ct/kWh netto, das entspricht 0,357 Ct/kWh brutto, steigen. Für einen durchschnittlichen privaten Fernwärmekunden mit 15.000 kWh/Jahr bedeutet dies eine jährliche Brutto-Mehrbelastung von 53,55 €. Verträge mit einer Festpreisbindung bis zum 31.12.2013 sind hiervon nicht betroffen. Für die Mieter der großen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften ändert sich somit bei der Fernwärme nichts. Die EWP ist im Vergleich des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) mit geringem Abstand nach Angermünde der günstigste Fernwärmeversorger im Land Brandenburg. Zuletzt hatte die EWP am 01.10.2009 den Fernwärmearbeitspreis gesenkt.

 

 

Da abschließende staatliche Entscheidungen zur KWK-Umlage und zur neuen Offshore-Umlage noch nicht vorliegen, sind die Informationen zur Strompreisgestaltung noch vorläufig. Alle Kunden werden durch die EWP bis zum 20. November 2012 per Brief über die neuen Preise informiert.

 

 

Die EWP bemüht sich ständig um Kostenoptimierung im Sinne ihrer Kunden. Einen speziellen Bonus von einmalig 12 € erhalten Kunden, die ihre Einzugsermächtigung auf das neue europäisch vereinheitlichte SEPA-Überweisungsverfahren („SEPA-Lastschriftmandat“) umstellen bzw. der EWP eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Hierzu werden die Kunden ebenfalls informiert.

 

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